Tipps & Infos

Helfen Sie dem Vermieter, dass er sich für Sie als Mieter entscheidet !

In Städten wie München ist die Nachfrage nach Mietwohnungen in Citylage enorm groß, wenn das Preis-/Leistungs-Verhältnis stimmt. Es gibt viele Interessenten, der Vermieter möchte aber nur einen Mieter und da fällt die Entscheidung oft schwer. Sie als Mietinteressent können dem Vermieter die Entscheidung erleichtern, indem Sie ihm mit einer vorbildlichen, aussagekräftigen Bewerbung eine Entscheidungshilfe für Sie als Mieter liefern.

Bringen Sie zur Besichtigung schon ein persönliches Profil mit Foto von Ihrer Person mit. Schildern Sie Ihren persönlichen Werdegang, Ihre berufliche Tätigkeit, Ihre familäre Situation und schreiben Sie, warum Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören der Einkommensnachweis bzw. eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags, die Schufa-Auskunft und die Kopie Ihres Personalausweises.

Junge Mietinteressenten, Studenten, die noch von ihren Eltern unterstützt werden, sollten auch beschreiben, wer die Eltern sind.

Mängel in der Wohnung

Wenn Sie einen Schaden in der Wohnung haben, benachrichtigen Sie Ihren Vermieter. Wenn Sie selbst einen Handwerker beauftragen, ohne den Vermieter zu informieren, müssen Sie u.U. die Handwerkerrechnung selbst zahlen.

Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 3 Monate. Im Mietvertrag kann jedoch auch im beidseitigen Einverständnis vereinbart werden, dass auf die gesetzliche Kündigungsfrist für die Dauer einer gewissen Zeit verzichtet wird. In einem solchen Fall sollte im Mietvertrag stehen, dass der Mieter das Recht hat, einen Nachmieter zu suchen, wenn er aus wichtigen Gründen doch früher kündigen muß.

Nachmieter

Nicht auszurotten ist das Märchen, wonach es vollkommen ausreicht, drei Nachmieter zu stellen und der Mieter kommt aus dem Mietvertrag heraus.

Die Vorstellung ist falsch,

  • wenn der Mieter irrtümlich denkt, er habe das Recht einen Nachmieter zustellen.
  • wenn der Mieter denkt, der Vermieter muß grundsätzlich einen von drei vorgeschlagenen Nachmietern akzeptieren.
  • wenn der Mieter denkt, er könnte grundsätzlich auch aus langen Verträgen aussteigen.

Eine Ausnahme sind nur ausreichende Härtefälle, die Gerichte als außerordentlichen Grund für eine Nachmieterstellung durch den Mieter akzeptieren.

Beispiele:

  • beruflich bedingter Ortswechsel
  • Geburt eines Kindes
  • Heirat
  • schwere Kankheit
  • bei unberechtigter Verweigerung der Untervermietung.

Für Mieter ist daher auf jeden Fall die Vereinbarung einer Nachmieterklausel vorteilhaft. Diese Klausel muss im Mietvertrag stehen. Für Mieter kann es sogar günstiger sein, an einer anderen Stelle im Vertrag hierfür nachzugeben.

Bei außerordentlichen Kündigungen muss der Nachmieter bereit sein, das Mietverhältnis vorbehaltlos zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen weiterzuführen. Der Vermieter hat drei Monate Bedenkzeit für die Akzeptanz des Nachmieters.

Kontakt

O.M.S. Immobilien-Agentur GmbH

80639 München-Nymphenburg
Hirschgartenallee 47

Telefon 089 - 179 580 50
Fax       089 - 179 580 529

omsagentur@aol.com